14.12.2020 - 6.1 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2019 der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Linscheidt macht Erläuterungen zum Jahresabschluss 2019.

 

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Beschluss:

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2019 beschließt die Gemeindevertretung folgendes:

  1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 7.897,72 EUR entnommen.
  2. Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis.
  3. Der Jahresabschluss 2019 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 270.165,16 EUR bei einer Bilanzsumme von 2.677.624,61 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von -83.439,52 EUR festgestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage