30.11.2021 - 6.4 Beschluss über den Vorentwurf und die Auslegung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal nachfolgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Die Gemeindevertretung Lindetal stimmt dem Vorentwurf über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin“ bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, Umweltbericht sowie dem Geotechnischen Bericht zur Standortsicherung zu.

 

  1. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin“ der Gemeinde Lindetal ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung.

 

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die

Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Planentwurfs einschl. Begründung und Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage