Beschlussvorlage - 06GV/21/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes und bestätigt die dazugehörige Kalkulation (siehe Anlage).

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Holldorf ist gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“.

Trotz leichter Beitragserhöhung durch den Verband, besteht noch eine Überdeckung, die gemindert werden muss. Daher wurden die Gebühren für das Jahr 2022 neu kalkuliert.

 

 

 

 

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rechtliche Grundlagen

 

§ 5 KV M-V, §§ 1,2,6,7,17 KAG

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Deckung der Aufwendungen des Wasser- und Bodenverbandes und des Verwaltungsaufwandes.

 

 

 

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Anlagen

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