Beschlussvorlage - 09GV/21/001

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) beschließt die Gemeindevertretung die Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Jede Gemeinde hat eine Hauptsatzung zu erlassen. Diese beinhaltet die Grundsätze der Organisation einer Gemeinde und die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches.

Die Gemeindevertretung hat bereits in ihrer letzten Sitzung die neue Hauptsatzung beschlossen, die der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises angezeigt wurde.

 

Diese hat mit Schreiben vom 11. Januar 2021 rechtliche Bedenken gegen die Satzungsregelung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen im

§ 5 Abs. 6 erhoben.

 

Nach nochmaliger rechtlicher Erörterung wird nunmehr diese Regelung in den Hauptsatzungen der Gemeinden des Amtes Stargarder Land als entbehrlich erachtet.

Aus den vorgelegten Hauptsatzungen wird im § 5 der Abs. 6 gestrichen.

Nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung wird die Hauptsatzung erneut der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

 

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

KV M-V § 5 Abs. 2

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...