Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/22/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Cölpin entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021.

 

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Sachverhalt

 

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2021 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

 

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rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

 

 

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