Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/09/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die  Stadtvertretung Burg Stargard beschließt den Umzug des Standesamtes aus dem Amtsreiterhaus in den Damenflügel auf der Burg.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Räumlichkeiten im derzeitigen Standesamt (Amtsreiterhaus) sind sehr begrenzt. Oftmals müssen die letzten Stuhlreihen beräumt und als Stehplätze angeboten werden.

Aufenthaltsgelegenheiten für die Hochzeitsgesellschaften  vor und nach den Eheschließungen sind nicht gegeben, es muss hier auf den Aufenthaltsraum der Diakoniewerkstätten zurückgegriffen werden. Es stehen keine eigenen sanitären Anlagen

zur Verfügung.  

 

Der Umzug in den Damenflügel bietet folgende Vorteile:

-          Standort im inneren Burghof vorteilhafter

-          großzügige  Außentreppe (sehr beliebt für Fotoaufnahmen)

-          eigene Sanitäranlagen für Standesbeamtinnen und Besucher

-          größerer Eingangs- und Wartebereich mit Garderobe und Spiegel

-          durch die Nutzung der Empore können mehr Besucher an den Eheschließungen teilhaben

-          insgesamt besseres historisches Ambiente

Die Einmaligkeit der Empore ist unbedingt zu unterstreichen!

 

Durch die besseren Bedingungen im neuen Standort sind positive Auswirkungen auf den Hochzeitstourismus zu erwarten.

 

 

Rechtliche Grundlage:

 

Kommunalverfassung M-V § 22

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Mittel für die notwendige Ausstattung im Standesamt Damenflügel werden im       Vermögenshaushalt 2010,  HHSt. 0509.9350 in Höhe von 6.500 € geplant.

 

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