Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/09/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, die im Wohngebiet „Sannbruch Ost“ neu entstehende Straße (siehe Anlage) wie folgt:

 

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zu benennen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Nach § 51 Straßen- und Wegegesetz M-V können die Gemeinden den Straßen Namen geben. Die aus dem Wohngebiet „Sannbruch“ in das Wohngebiet „Sannbruch Ost“ weiterführenden Straßen werden mit den vorhandenen Bezeichnungen fortgeführt

(An der Wöhrde, Feldstraße und Am Teufelsbruch). Um eine reibungslose Vergabe von Hausnummern sicherzustellen, macht sich die Vergabe eines neuen Straßennamen für den sich anschließenden Bereich erforderlich.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 51 Straßen- und Wegegesetz M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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