Beschlussvorlage - 09GV/20/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) beschließt die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 19.11.2020 die Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf

 

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Sachverhalt

Jede Gemeinde hat eine Hauptsatzung zu erlassen.

Diese beinhaltet die Grundsätze der Organisation einer Gemeinde in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V § 5 Abs. 2

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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Anlagen

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