Beschlussvorlage - 09GV/20/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Pragsdorf beschließt die Aufhebung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen vom 18.10.2001.

 

 

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Sachverhalt

 

Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Verwaltungsverfahren zu Stundung, Niederschlagung und Erlass in Dienstanweisungen zu regeln. Die Kommunalvertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit diese nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Kommunalvertretung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister übertragen wurden. Zuständigkeiten von Kommunalvertretung, Haupt- oder Finanzausschuss bzw. der geschäftsführenden Gemeinden für Entscheidungen über Stundung, Niederschlagung und Erlass sind in der Hauptsatzung eindeutig zu regeln. Die konkrete Ausgestaltung (Wertgrenzen) der Regelungen sollte sachlich begründet und immer auf eine unverzügliche Einziehung aller Forderungen fokussiert sein. Dies erfordert straff organisierte Verwaltungsverfahren. Deshalb sollten Entscheidungen nur bei besonderer Bedeutung durch oberste Verwaltungshierarchien getroffen werden müssen.

Die Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass gilt seit dem 01.06.2019 und kann für die Gemeinde Pragsdorf angewandt werden, so dass die bisherige Satzung hinfällig wird und daher aufgehoben werden kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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