Beschlussvorlage - 09GV/20/016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Pragsdorf entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2019 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

 

Reduzieren

rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

 

 

 

 

Loading...