Beschlussvorlage - 06GV/20/029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Holldorf beschließt die Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Gemeinde Holldorf (Straßenreinigungsgebührensatzung) und bestätigt die dazugehörige Kalkulation (siehe Anlage).

 

 

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Sachverhalt

 

Laut Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Holldorf waren die Gebühren für die Straßenreinigung neu zu kalkulieren, da der angestrebte Kostendeckungsgrad in Höhe von 75 % bisher nicht erreicht werden konnte. Neben den Tarifen hat sich auch die Bemessungsgrundlage zur Veranlagung geändert. Es werden jetzt die Flächenmeter des anliegenden Grundstücks oder Hinterliegergrundstücks, das durch eine zu reinigende öffentliche Straße erschlossen wird angesetzt. Dies wurde seitens der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte so gefordert, um Ungleichbehandlungen von Teil und Vollhinterliegern vorzubeugen. Ebenfalls geändert wurde der Grundstücksbegriff. Als Grundstück im Sinne der Straßenreinigungsgebührensatzung ist nun grundsätzlich das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne gemeint und nicht mehr der zusammenhängende Grundbesitz, der eine wirtschaftliche Einheit nach den steuerrechtlichen Bestimmungen (Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz) bildet. Zur Berechnung der Flächenmeter sind genaue Flächenangaben notwendig, die man anhand des Grundbuches eindeutig nachweisen kann. Bei der Ermittlung der Fläche der wirtschaftlichen Einheit eines Grundstückes ist davon auszugehen, dass die Werte ungenau und damit auch anfechtbar sind.    

 

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V (KV M-V), Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V),

Straßen- und Wegegesetz (StrWG)

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kostendeckung der Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 75 % .

 

 

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Anlagen

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