Beschlussvorlage - 06GV/20/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes und bestätigt die dazugehörige Kalkulation (siehe Anlage).

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Holldorf ist gesetzliches Mitglied des Wasser – und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“. Dieser hat den Verbandsbeitrag für das Jahr 2020 um ca. 4.000 EUR  verringert. Um Überdeckungen, die sich in den Vorjahren bereits ergeben haben zu mindern und weitere zu vermeiden, mussten die Gebühren neu kalkuliert werden. Diese haben sich dadurch verringert. 

 

 

 

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rechtliche Grundlagen

 

§ 5 KV M-V, §§ 1,2,6,7,17 KAG

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Deckung der Aufwendungen des Wasser- und Bodenverbandes und des Verwaltungsaufwandes.

 

 

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Anlagen

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