Beschlussvorlage - 09GV/20/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Pragsdorf beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände Landgraben und Obere Havel / Obere Tollense und nimmt die entsprechenden Gebührenkalkulationen zur Kenntnis (siehe Anlage).

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Pragsdorf ist gesetzliches Mitglied der Wasser – und Bodenverbände  „Landgraben“ und „Obere Havel / Obere Tollense“. Bei den Verbänden haben sich die Verbandsbeiträge für das Jahr 2020 geändert. Der Landgraben hat seinen Beitrag um ca. 600 EUR erhöht, wogegen der Verband Obere Havel / Obere Tollense seinen Beitrag um ca. 6.700 EUR verringert hat. Besonders die enorme Verringerung fordert eine neue Kalkulation der Gebühren, da es sich beim Wasser- und Bodenverband um eine kostenrechnende Einrichtung handelt und Überdeckungen zu vermeiden sind.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 5 KV M-V, §§ 1,2,6,7,17 KAG

 

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Finanz. Auswirkung

Deckung der Aufwendungen der Wasser- und Bodenverbände

 

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Anlagen

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