Beschlussvorlage - 05GV/20/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Granzow, Tilo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow
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Entscheidung
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Groß Nemerow stimmt der Annahme folgender Spenden für die Anschaffung von Spielgeräten zu:
Friedhelm Stölting 500,00 €
Familie Wolfgang Wander 200,00 €
Dr. Reinhard Anke 1.000,00 €
Kati Waitschak 25,00 €
Brigitte Schmidtbauer 30,00 €
Wilfried Stegemann 500,00 €
Sachverhalt
Entsprechend der Rechtslage des § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistung grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung Groß Nemerow die Entscheidung zwingend selbst treffen – für darunter liegende Beträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss (soweit vorhanden) oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.
Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.