Beschlussvorlage - 06GV/20/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holldorf beschließt die Ihr vorliegende Straßenreinigungssatzung.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Holldorf ist entsprechend des § 50 Straßen- und Wegegesetzes M-V (StrWG-MV) für die Straßenreinigung und den Winterdienst der innerhalb geschlossener Ortslage liegenden öffentlichen Verkehrsflächen zuständig. Nach § 50 Abs. 4 StrWG-MV ist die Gemeinde berechtigt, durch eine entsprechende Satzung (Straßenreinigungssatzung) diese Verpflichtung ganz oder teilweise auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke oder den zur Nutzung dinglich Berechtigten aufzuerlegen bzw. zu den entstehenden Kosten heranzuziehen.

 

Zur kostenpflichtigen Heranziehung der Grundstückseigentümer oder der zur Nutzung dinglich Berechtigter, erlässt die Gemeinde Holldorf eine gesonderte Gebührensatzung.

 

Die jetzige Neufassung bzw. Anpassung der Straßenreinigungssatzung für die Gemeinde Holldorf ist auf Grund der Anpassung der entsprechenden Reinigungsgebührensatzung, im Zuge des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde, erforderlich.

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V; StrWG M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Die Ausgaben sind zu 75 % entsprechend Kommunalabgabengesetz M-V sowie der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Holldorf auf die Eigentümer der bevorteilten Grundstücke umzulegen.

 

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Anlagen

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