Beschlussvorlage - 09GV/21/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Annahme der verkürzten Geldspende in Höhe von 204,16 € von Herrn Ralf Opitz, Hauptstraße 24, 17094 Pragsdorf für das Gemeindezentrum zur Absicherung kultureller Veranstaltungen zu.

 

 

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Sachverhalt

 

Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen - für darunter liegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.

Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden

 

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung MV § 44 Abs. 4 und Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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