Beschlussvorlage - 06GV/21/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 15.03.2021 der Gemeindevertretung Holldorf und aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Holldorf die

 

9. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 1 „Rowa West“, der Gemeinde Holldorf

 

bestehend aus der Planzeichnung Teil A, dem Textteil B und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung der 9. Änderung zum B-Plan Nr. 1 „Rowa West“ bestehend aus der Planzeichnung mit der Begründung beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen.

 

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Holldorf bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Die 9. Änderung des B-Plans Nr. 1 „Rowa West“ der Gemeinde Holldorf schafft planerische Voraussetzungen zur Umnutzung einer privaten Grünfläche in eine neue Wohnbaufläche und somit Baurecht für die Errichtung von max. zwei Wohnhäusern.

 

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rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch, Kommunalverfassung M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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