Beschlussvorlage - 14GV/21/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal stimmt einer Einleitung eines Verfahrens zum Aufstellen eines Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage eheml. Stallanlage Ballin“ für die Gemeinde Lindetal zu.

 

 

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Sachverhalt

Der Vorhabenträger die Kommunalwind Nord GmbH mit Sitz in 17291 Prenzlau beabsichtigt auf den Flurstücken 12/29 (teilweise), 14/1, 15, 16/1 und 17, der Flur 1 in der Gemarkung Ballin die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Grundstückseigentümer ist die Saatzucht Steinach GmbH & Co. KG.

Es handelt sich hierbei um eine Konversionsfläche, zu welcher ein geotechnischer Bericht vorliegt. Die Planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen über die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gemäߧ 11 BauNVO geschaffen werden. Ein wirksamer Flächennutzungsplan liegt für das Plangebiet nicht vor, es handelt sich um einen vorzeitigen Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB.

 

 

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rechtliche Grundlagen

BauGB, BauNVO, KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Keine. Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger. Dazu wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB vorbereitet und geschlossen.

 

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Anlagen

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