Beschlussvorlage - 14GV/21/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. die Aufhebung des Beschlusses 14GV/21/003 „Haushaltssatzung 2021 einschließlich Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept" vom 02.03.2021
  2. die Haushaltssatzung für den Haushalt der Gemeinde Lindetal für das Haushaltsjahr 2021 (siehe Anlage) sowie der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes.

 

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Sachverhalt

  

Am 02.03.2021 wurde durch die Gemeindevertretung der Beschluss zur Haushaltssatzung der Gemeinde Lindetal für das Haushaltsjahr 2021 gefasst. Durch die Finanzaufsicht wurde in Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgestellt, dass die Veranschlagung der Infrastrukturpauschale im Bereich der Erträge so nicht rechtskonform ist. 

Die Haushaltsplanung wurde in der Weise verändert, dass die geplanten Maßnahmen, die im Bereich der Aufwendungen u.a. für die Reparatur der Gehwege veranschlagt sind, (vorerst) ohne Erträge aus der Infrastrukturpauschale abgebildet werden. Die investiven Einzahlungen wurden somit erhöht, die laufenden Erträge reduziert. Aufgrund § 12 Ziff. 6 GemHVO M-V kann die Infrastrukturpauschale den laufenden Einzahlungen zugeführt werden und so eine Deckung bei den laufenden Auszahlungen erreicht werden. Durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage nach § 18 Abs. 6 GemHVO M-V können die Erträge in Höhe der Infrastruckturpauschale gedeckt werden. Ergebnis- und Finanzhaushalt sind unterjährig ausgeglichen.    

 

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rechtliche Grundlagen

§ 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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