Beschlussvorlage - 11AA/21/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Stargarder Land nimmt den aktuellen Planungsstand sowie die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung / Variantenuntersuchung für das Vorhaben Neubau/Sanierung der Marktstraße 5 und 7 (Bürgerhaus) zu Kenntnis und stellt das Einvernehmen für die Durchführung des Bauvorhabens her.

 

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Sachverhalt

Mit Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 28.03.2012 wurde das Ziel festgelegt, das Objekt Marktstraße 7 unter Einbeziehung der Freifläche Marktstraße 5 zu sanieren und künftig als Bürgerhaus mit Ratssaal zu nutzen. Hauptbeweggründe für die damalige Entscheidung waren neben den städtebaulichen Aspekten, die Herstellung eines nutzerfreundlicheren Hauses, das insbesondere den Brandschutzvorschriften Rechnung trägt sowie auf allen Ebenen barrierefrei zu erreichen ist.

 

Mit Datum vom 27.09.2016 wurde der Grundstückserwerb für die Marktstraße 5 beschlossen, so dass die Planungen für die Realisierung des ausgesprochenen Ziels weiter verfolgt und letztlich im Rahmen der Stadtvertretersitzung am 10.04.2019 beschlossen werden konnten. Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 26.05.2021 über die Kenntnisnahme der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Durchführung der Maßnahme, wurde nunmehr abschließend über das Bauvorhaben befunden.

 

Parallel zu den einzelnen Planungsschritten wurden maßnahmebezogen entsprechende Programmanträge gegenüber dem Land im Rahmen der Stadtsanierung gestellt. Hierzu gab es die Bestätigung der Bereitstellung von Städtebaufördermitteln für die Jahre 2019 und 2020 in einer Gesamtsumme von 2,49 Mio. €. Die Baukosten für das Vorhaben werden einschließlich der Nebenkosten voraussichtlich ca. 4,6 Mio. € betragen. Diese werden durch die Stadt Burg Stargard getragen.

 

Für das Projekt musste per separatem Antrag die konkrete Förderung beantragt werden, die nach abschließender Bestätigung (Ministerium, Finanzaufsicht) dann auch abgerufen werden kann.

 

Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist nun, nachdem sich die Fördermittel-, Planungs- sowie Genehmigungsverfahren sehr lange hinzogen, für die Jahre 2021 bis 2023 geplant, wobei in diesem Jahr voraussichtlich nur noch mit den bauvorbereitenden Maßnahmen (Teilabriss, Untersuchung Bodendenkmal) begonnen werden kann.

Die im Rahmen der Stadtsanierung zur Verfügung zu stellenden Zuschüsse, wurden bzw. werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 sowie 2021 ff bereitgestellt.

 

Entsprechend des Fusionsvertrages des Amtes Burg-Stargard Land mit der Stadt Burg Stargard muss bei Investitionen, die die Verwaltung bzw. gemeinsame Einrichtungen betreffen, das Einvernehmen zwischen Amtsausschuss und Stadt hergestellt werden. Weiterhin war der Kommunalaufsicht auch eine Wirtschaftslichkeitsbetrachtung vorzulegen.

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beruht auf § 9 GemHVO-Doppik M-V. Gemäß § 9 GemHVO-Doppik M-V sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung erst zu beschließen und im Finanzhaushalt auszuweisen, wenn unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, zumindest durch einen Vergleich der Anschaffungs- und Herstellungskosten und der Folgekosten, die für die Stadt wirtschaftlichste Lösung ermittelt wurde.

Danach ist die hier vorliegende Variante über einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren die sowohl finanziell, als auch unter Einbeziehung von Nutzwerten, die wirtschaftlichere Variante für die Stadt Burg Stargard und somit auch für die Gemeinden des Amtes Stargarder Land.

Die jährlichen Betriebskosten würden sich entsprechend der Aussagen des Gutachtens unter Berücksichtigung einer Preissteigerung von 2,5 % p.a. auf ca. 31 T€ belaufen, die über die allgemeine Amtsumlage getragen werden.

 

Für die Kosten der Nutzung stadteigener Gebäude wurde zwischen dem Amt Stargarder Land und der Stadt Burg Stargard eine ergänzende Vereinbarung zum Fusionsvertrag geschlossen. Danach wird aktuell per Sonderamtsumlage entsprechend der für die Verwaltung in Anspruch genommene Fläche (derzeit ca. 600 m²) ein Ausgleichsbetrag i.H.v. insgesammt 25,2 T€ p.a. gezahlt.

 

Bei Fertigstellung des Bauvorhabens ist angedacht, eine Kostenbeteiligung des Amtes über eine Netto-Abschreibung entsprechend der jeweiligen AfA und unter Berücksichtigung von Sonderposten vorzunehmen. Danach würde entsprechend der aktuellen Kostenberechnungen und unter Berücksichtung von Fördermitteln ein Betrag i.Hv. ca. 27-29 T€ pro Jahr in die Amtsumlage mit einfließen. Bei einer Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes würde ein Betrag i.H.v. ca. 47 T€ p.a. in die Amtsumlage einfließen.

 

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V, Öff.-rechtl. Vertrag Amt Burg Stargard-Land und Stadt Burg Stargard

 

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Finanz. Auswirkung

siehe Sachverhaltsdarstellung

 

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Anlagen

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