Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt für die Regionale Schule Burg Stargard eine Aufnahmekapazität von 367 Schülerinnen und Schülern.

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Sachverhalt

Aufgrund der Schulkapazitätsverordnung – SchulKapVO M-V legt der Schulträger fest, welche Räume zu schulischen Zwecken für die jeweilige Schule genutzt werden sollen. Dabei ist für jeden einzelnen Unterrichtsraum auszuweisen, wie viele Schülerinnen und Schüler in diesem Unterrichtsraum beschult werden können, sodass der Bildungsauftrag noch effizient verwirklicht werden kann. Die Berechnung (siehe Anlage) erfolgt anhand der Größen der als Klassenraum ausgewiesenen Räume der Regionalen Schule in Verbindung mit dem in der Schulkapazitätsverordnung angegebenen Bedarf von 1,9 m² je Schülerarbeitsplatz.

 

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rechtliche Grundlagen

Schulgesetz M-V, Schulkapazitätsverordnung M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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