Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt der Wahl des Kameraden Sven Groneberg, Lange Straße 18, 17094 Burg Stargard zum stellvertretenden Wehrführer zu. Der Kamerad Sven Groneberg wird für die Dauer der Amtszeit zum Ehrenbeamten ernannt.

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Sachverhalt

Entsprechend § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung durch die Stadtvertretung. Der Wehrführer und sein Stellvertreter sind zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 

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rechtliche Grundlagen

§ 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V)

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Finanz. Auswirkung

keine

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