Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/21/053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches und einer Sackgassenbeschilderung für LKW für das Wohngebiet "Sannbruch-Ost" im Bereich des B-Planes Nr. 7(siehe Anlage).

 

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Sachverhalt

Auf Grund von Schadensereignissen an Grundstückseinfriedungen in den Kreuzungsbereichen innerhalb des Wohngebietes, sind Anwohner an die Stadt herangetreten und haben auf die missliche Situation, in Folge des unzureichenden Ausbaus der Verkehrsanlagen (enge Straßen, kein Gehweg), hingewiesen.

Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung durch den Bürgermeister mit den Initiatoren, wurden dann die verschiedenen Probleme (z.B. auch Verstöße gegen Geschwindigkeitsregelungen) erörtert und mögliche Lösungen besprochen.

 

Unter anderem wurde die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches und einer Sackgassenbeschilderung für LKW für das Wohngebiet "Sannbruch-Ost" im Bereich des B-Planes Nr. 7 (Gebiet in der Anlage graphisch dargestellt) geprüft.

Die v.g. Verkehrsregelung würde eine Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber für Fußgänger(innen) zur Folge haben.

 

Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches würde die zu fahrende Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit sinken, das Parken auf der Fahrbahn wäre nicht zulässig und auf Fußgänger wäre im besonderen Maße Rücksicht zu nehmen.

 

Darüber hinaus wird die dargestellte Sackgassenbeschilderung zur Vermeidung von Rangiervorgängen durch LKW empfohlen, da es dabei in der Vergangenheit vermehrt zu Beschädigungen an Grundstückseinfriedungen gekommen ist.

 

Parallel zu den hier dargestellten Verkehrsregelungen wird seitens Verwaltung auch noch eine deutlichere Markierung der Gehwegbereiche geprüft. Mit einer entsprechenden Fahrbahnmarkierung könnten Kreuzungs- und Fußgängerbereiche besser kenntlich gemacht werden und so ebenfalls zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Die Kosten dafür würden dann im Rahmen des laufenden Haushaltsumsetzung aus dem Produkt „Unterhaltung von Straßen“ gedeckt werden.

 

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rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsordnung

 

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Finanz. Auswirkung

ca. 500 € Neuanschaffung Beschilderung

 

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Anlagen

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