Beschlussvorlage - 14GV/21/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 und des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal nachfolgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Die Gemeindevertretung Lindetal stimmt dem Vorentwurf über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin“ bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, Umweltbericht sowie dem Geotechnischen Bericht zur Standortsicherung zu.

 

  1. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin“ der Gemeinde Lindetal ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung.

 

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die

Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Planentwurfs einschl. Begründung und Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zu unterrichten.

 

 

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Sachverhalt

 

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll im Ortsteil Ballin auf dem Gebiet der ehemaligen Schweinestallanlage ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Ballin“ umfasst in der Gemarkung Ballin, Flur 1 Flurstücke 12/9 (teilweise), 14/1 (teilweise), 15 (teilweise), 16/1 und 17 (teilweise) und hat eine Größe von ca. 5,5 ha. Der Geltungsbereich ist im Lageplan (siehe Anlage) dargestellt.

 

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Absicht des Vorhabenträgers „Kommunalwind Nord GmbH“ auf der Konversionsfläche ehemalige Schweineanlage eine Photovoltaikanlage zu errichten.

Es wird eine Leistung von 5,1 MWp angestrebt. Der Strom soll ins öffentliche Netz eingespeist werden.

Für die Planung des Vorhabens ist am 23.06.2021 ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Lindetal als Planträger der Bauleitplanung abgeschlossen worden.

 

Der Vorentwurf der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3, bestehend aus dem Textteil mit Lageplan, Begründung mit Umweltbericht sowie dem Geotechnischen Bericht zur Standortsicherung, wird zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Lindetal zur Fortsetzung des Verfahrens bestimmt.

Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden.

 

 

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rechtliche Grundlagen

BauGB; BauNVO, KV M-V

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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Anlagen

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