Beschlussvorlage - 14GV/21/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lindetal beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände Landgraben und Obere Havel / Obere Tollense und nimmt die entsprechenden Gebührenkalkulationen zur Kenntnis (siehe Anlage).

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Lindetal ist gesetzliches Mitglied der Wasser- und Bodenverbände  „Landgraben“ und „Obere Havel/Obere Tollense“.

Der Wasser- und Bodenverband ist eine kostenrechnende Einrichtung. Da sich für das Jahr 2021 eine Beitragserhöhung beim Verband Obere Havel/Obere Tollense in Höhe von ca. 7.000 € ergeben hat und der Fehlbetrag aus dem Jahr 2020 noch nicht vollständig ausgeglichen werden konnte, mussten zur Erreichung der Kostendeckung die Gebühren neu kalkuliert werden

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rechtliche Grundlagen

§ 5 KV M-V, §§ 1,2,6,7,17 KAG

 

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Finanz. Auswirkung

 

Deckung der Aufwendungen der Wasser- und Bodenverbände und des Verwaltungsaufwandes.

 

 

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Anlagen

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