Beschlussvorlage - 14GV/21/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2020 fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

1. Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zur Kenntnis.

2. Der Jahresabschluss 2020 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 2.024.682,33 EUR bei einer Bilanzsumme von 3.351.143,39 EUR und einem Jahresergebnis von 624.717,87 EUR festgestellt.

 

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Sachverhalt

 

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2020 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 60 Abs. 5 KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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Anlagen

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