Beschlussvorlage - 00SV/22/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Sylvia Voss
Sachverhalt
Entsprechend Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über
die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen grundsätzlich die Stadtvertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Stadtvertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen – für darunterliegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 99,99 Euro auf den Bürgermeister delegiert werden. Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugängig zu machen (Stargarder Zeitung/ Internet) und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.