Beschlussvorlage - 14GV/22/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lindetal für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich Fortschreibung 2022 zum Haushaltssicherungskonzept 2019 bis 2022 (siehe Anlage).

 

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Sachverhalt

 

Nach § 45 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes, des Höchstbetrages aller Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, der Steuersätze (Hebesätze) sowie der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen. Der Haushaltsplan, der Bestandteil der Haushaltssatzung ist, ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist nach Maßgabe der Kommunalverfassung für die Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

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Finanz. Auswirkung

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem der Haushaltssatzung beigefügten Ergebnis- und Finanzhaushalt.

 

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Anlagen

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