Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/22/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Cölpin stimmt der Annahme von folgenden Spenden für die Förderung des Sportes zu:

 

700,00 € von der Slimke GmbH

163,28 € von der Slimke GmbH

 

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Sachverhalt

Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen – für darunter liegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden. In der Gemeinde Cölpin wurde per Hauptsatzung geregelt, dass der Bürgermeister über Beträge bis zu 99,99 € entscheiden kann, somit verbleibt für alle Beträge ab 100,00 € die Entscheidung bei der Gemeindevertretung.

Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4

Hauptsatzung der Gemeinde Cölpin

 

 

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen in Höhe von 863,28 € auf dem Produktsachkonto 42400.46290000

 

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