Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/23/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Grundsatzbeschluss: 

 

Die Gemeinde Cölpin beschließt, unter Voraussetzung der Finanzierbarkeit, den Feldweg im Ortsteil Neu Käbelich grundhaft auszubauen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote für Planungsleistungen, Baugrund und Vermessung etc. auszuschreiben und entsprechend verfügbarer Haushaltsmittel zu vergeben. 

 

Zur abschließenden Entscheidungsfindung sind Kostenermittlung und Variantenvergleiche vorzustellen.

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Sachverhalt

Der “Feldweg” in Neu Käbelich befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Da kein separater Fußweg und auch keine Straßenentwässerung vorhanden sind, werden die angrenzenden Grundstücke bei Starkregen immer wieder in Mitleidenschaft gezogen. Dies ist für die Anwohner/ Betroffenen nicht zufriedenstellend.

 

Erst mit Erstellung von Planungsleistungen (mindestens LP 3 - Entwurfsplanung) ist es überhaupt möglich, Förderung (sollten entsprechende Fördertöpfen bestehen) zu beantragen und den wahrscheinlichen Eigenanteil der Gemeinde Cölpin zu beziffern.

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rechtliche Grundlagen

KV M-V; StrWG M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Im Haushaltsplan 2023 sind 10.000 € für Planungen Straßenbau eingestellt

 

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Anlagen

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