01.09.2022 - 6.1 Beschluss über den geänderten Vorentwurf und di...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin nachfolgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Die Gemeindevertretung Cölpin stimmt dem geänderten Vorentwurf (Geltungsbereich) über den B-Plan Nr. 6 „Am Koppelberg” bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung zu.

 

  1. Der geänderte Vorentwurf über den B-Plan Nr. 6 „Am Koppelberg” Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung.

 

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Planentwurfs einschl. Begründung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0