16.09.2020 - 9.16 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.16
- Datum:
- Mi, 16.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Franke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rösler stellt den Antrag der AfD-Fratkion Stargard vor und bittet darum, dass über die Änderungen einzeln abgestimmt wird.
Herr Rose weist darauf hin, dass im Antrag der Finanzierungsvorschlag fehlt.
Herr Mietzner weist daruf hin, dass bei 9 Mitgliedern im HA nicht genügend Stellvertreter da wären.
Herr Bergmann bittet um eine kurze Pause, damit sich die Fraktionen beraten können.
Nach der Beratung teilen die Fraktionen folgendes mit:
Die Linke – Herr Menzel
- die Änderungen in § 5 und § 6 sollen mit der Wahl der neuen Kommunalvertretung beraten werden
- für die jetzige Legislaturperiode sollte die HS in den Punkten nicht geändert werden
CDU-Fraktion – Herr Bergmann
- Fraktion ist der Auffassung, dass die HS zum Ende der Legislaturperiode geändert werden sollte, um eine Grundlage für die neue Vertretung zu schaffen
WG Stargard 2030 – Herr Schmerse
- mit der letzten Wahl wurde die HS zum Anfang der Wahlperiode geändert, ein anderes Mal zum Ende der Wahlperiode
- ist der Meinung, dass es keine Rolle spielt, zu welchem Zeitpunkt die HS geändert werde
Herr Rose lässt über die einzelnen Punkte zum Antrag der AfD-Fraktion Stargard abstimmen.
Inhalt des Antrages:
Die Hauptsatzungsänderung wird geändert:
- § 9 b) 1.: „der Stadtvertretervorsteher 320 Euro (§ 5 Entsch VO M-V)“ [statt 350 Euro]
AE: Ja: 7Nein: 8Enth.: 0
In die Hauptsatzungsänderung wird eingefügt:
- In § 5 „Aufgabenverteilung / Hauptausschuss“ wird geändert der Absatz 1) in: „Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister als Vorsitzenden neun Mitglieder der Stadtvertretung an. Die Stadtvertretung wählt darüber hinaus neun stellvertretende Hauptausschussmitglieder.“
AE: Ja: 5Nein: 10Enth.: 0
- In § 5 „Aufgabenverteilung / Hauptausschuss“ wird der Absatz 9) gestrichen: „Die Sitzungen des Hauptausschusses sind nicht öffentlich.“
AE: Ja: 5Nein: 10Enth.: 0
- In § 6 „Ausschüsse“ wird geändert der Absatz 1) in: „Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus acht Mitgliedern, davon mindestens fünf Stadtvertretern und darüber hinaus aus sachkundigen Einwohnern zusammen. Die Stadtvertretung wählt acht stellvertretende Ausschussmitglieder, die namentlich benannt werden
AE: Ja: 5Nein: 10Enth.: 0
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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