09.12.2020 - 6.4 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2019 der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Mi, 09.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2019 beschließt die Gemeindevertretung folgendes:
1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Herstellung des gesamten Ausgleichs des Ergebnishaushaltes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 220,80 EUR entnommen.
2. Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis.
3. Der Jahresabschluss 2019 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 1.624.612,44 EUR bei einer Bilanzsumme von 3.462.543,69 EUR und einem Jahresergebnis von 127.226,34 EUR festgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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