18.09.2019 - 6.1 Städtebaulicher Vertrag zur Aufstellung des B-P...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rosentahl, Eigentümer des Grundstückes in Georgendorf macht Ausführungen zum Sachverhalt der BV:

- TRIANEL beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Flur2, Flurstück 35/2 und 16/7 in Georgendorf zu errichten, Herr Rosentahl verpachtet dazu sein Gelände an TRIANEL

- durch einen städtebaulichen Vertrag soll ein Vefahren zur Aufstellung eines B-Planes für diese Fläche abgesichtert, vorbereitet und durchgeführt werden

- den B-Plan wird der Planer Herr Braun, stadtbau.architekten NB erarbeiten

- Herr Rosentahl macht Ausführungen zum B-Plan-Verfahren

- nach Satzungsbeschluss kann dann ein Bauantrag für die Errichtung der PV-Anlage gestellt werden

- geplant ist, dass auf ca. 9 ha Solarmodule aufgestellt werden sollen

 

Herr Opitz

- hat einen vergleichbaren Vertrag (Vertrag zwischen der Stadt Prenzlau und juwi Solar GmbH) gelesen und hat folgende Anmerkungen und Hinweise, die im vorliegenden Vertrag geändert oder aufgenommen werden sollen:

- § 9 Sicherheitsleistung zur Erfüllung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

- § 11 Baudurchführung

- §16 Rückbau

Herr Rosenthal

- weist darauf hin, dass nicht an zwei Stellen eine Bürgschaft hinterlegt wird, außer eine genehmigende Börde verlangt eine Bürgschaft in gleicher Höhe

 

Herr Salow

- fragt an, wie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen realisiert werden

Herr Rosentahl

- das kann jetzt noch nicht festgelegt werden, da der Umweltbericht und der Artenschutzfachbeitrag noch geschrieben werden müssen

- Ausgleichsmaßnahmen können auch auf anderen Flächen der Gemeinde durchgeführt werden

- Hinweise und Vorschläge zur Pflanzung nimmt Herr Rosentahl entgegen

 

Herr Strelzyk

- fragt an, welchen Nutzen das Vorhaben für die Gemeinde hat

- besteht Möglichkeit zur Förderung der Rücklagen im Falle eines Rückbaus der Anlage

Herr Rosentahl

- erstes Anliegen ist, dass eine „Dreckecke“ sowie ein illegaler Müllablageplatz für die Gemeinde verschwindet

- bis auf ein Gebäude, werden alle anderen abgerissen

- eine Förderung für den Rückbau besteht nicht, dafür gibt es die Bankbürgschaft, die das absichert

 

Herr Daetz

- fragt an, ob genug Löschwasser für den Bereich vorhanden ist

Herr Rosentahl

- dies müsse im B-Plan festgeschrieben sein

- außerdem sei auf dem Grundstück ist ein Hydrant vorhanden

Herr Mohwinkel

- fragt an, ob es einen finanziellen Rahmen für die Ausgleichsmaßnahmen gibt

Herr Rosentahl

- für die Größe der geplanten Anlage, stehen ca. 150 – 200 T€ (10 – 15 T Pflanzen) zur Verfügung

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Pragsdorf beauftragt den Bürgermeister einen Städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der Bauleitplanung abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage