25.09.2019 - 10.5 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.5
- Datum:
- Mi., 25.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rösler
- fehlende Infrastruktur, vor allem Spielplatz
Herr Lorenz
- in 1. Bauleitplanung wurde Fläche für Spielplatz ausgewiesen, rege Diskussion im Ausschuss mit dem Ergebnis, dass an dieser Stelle kein Spielplatz entstehen soll, sondern weiter in Richtung Teich
- wenig Einfluss, ob sich ein Discounter ansiedelt, wollen gute verkehrstechnische Anbindung
- Problem mit Niederschlagswasser muss gelöst werden
Herr Rösler
- fragt, ob Stadt vorher Eigentümer einer der Teilflächen war
Herr Rose
- nein, Bauhof war nur eingemietet
Beschluss:
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs 1 und § 4 Abs 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard stimmt dem Vorentwurf der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard - Teilbereich Alter Gutshof Quastenberg- bestehend aus Begründung und Planzeichnung zu.
2. Der Vorentwurf der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard - Teilbereich Alter Gutshof Quastenberg- bestehend aus Begründung und Planzeichnung ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.
3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden von Vorentwurf und Begründung zu unterrichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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954,7 kB
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2,3 MB
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