04.11.2019 - 7.1 Satzung über die Festsetzung der Steuersätze fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lorenz stellt die Eckdaten und wichtigsten Produkte sowie Planansätze für den Haushalt 2020 anhand einer Präsentation vor.

Im Wesentlichen geht er dabei auf die geplanten Investitionsmaßnahmen sowie wichtige Veränderungen innerhalb einzelner Produkte ein.

 

Frau Linscheidt macht Erläuterungen zur Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer.

Durch die Anhebung der Hebesätze auf den Landesdurchschnitt (Nivellierungshebesätze) bekommt die Stadt Burg Stargard entsprechend der voraussichtlichen FAG-Änderungen zusätzlich zu den Schlüsselzuweisungen noch Entschuldungshilfen zur Ablösung der Kassen-kredite vom Land.

 

Herr Schmerse:

Zweifelt an, dass die Stadt für das Jahr 2019 bereits Entschuldungshilfen bekommen würde, da die Hebesätze 2018 nicht dem Landesdurchschnitt entsprechen.

Frau Linscheidt:

Hat die entsprechende Regelung im FAG geprüft. Innerhalb der Hebesätze und durch tatsächliche Einnahmeüberschüsse findet ein Ausgleich statt, so dass die Stadt Burg Stargard die Bedingungen für Entschuldungshilfen erfüllt, sofern zum Jahresabschluss 2019 ein unterjähriger Ausgleich des Finanzhaushaltes vorliegt.

 

In der nachfolgenden Diskussion stellten die Ausschussmitglieder weitere Fragen zu einzelnen Planansätzen, auf die Herr Lorenz sowie Frau Linscheidt jeweils direkt eingehen und diese beantworten.

 

Durch Herrn Wroblewski wird hinsichtlich der Hebesätze folgender Antrag gestellt:

 

Die zur Rede stehenden Hebesätze werden mit der auflösenden Bedingung beschlossen, dass die Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz mit 1,005 Mio. € auch fließen. Ansonsten  wird der Finanzausschuss neu über die Hebesätze beraten.

 

Herr Lorenz weist darauf hin, dass so eine Beschlussfassung rechtlich wahrscheinlich beanstandet wird und dass die Hebesatzsatzung nur durch neuerlichen Beschluss der SV wieder

geändert werden kann.

 

AE zu Antrag von Herrn Wroblewski:4 Ja – 1 Nein – 2 Enthaltung

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burg Stargard (Hebesatz-Satzung der Stadt Burg Stargard)“.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-stargarder-land.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1035&TOLFDNR=19788&selfaction=print