04.12.2019 - 10.4 Satzung über die Festsetzung der Steuersätze fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bergmann:

- die CDU stimme beiden Vorlagen zu

- erklärt, dass die Anhebung der Hebesteuersätze zur Grundsteuer eine Auflage des Landes

  zur Entschuldung des Stargarder Landes seien und es eine vergleichsweise moderate

  Anhebung ist.

- falls das Gesetz vom Land nicht kommt, dann Rücknahme der Anhebung möglich

 

Herr Rösler:

- wünscht sich, dass politische Erklärungen zu den Steuererhöhungen, die die Bürger auch

  verstehen können, in den öffentlichen Sitzungen gegeben werden

- merkt an, dass die entsprechende Gesetzgebung noch nicht da sei und daher die

  Sicherheit, dass die Zuschüsse vom Land auch wirklich kommen nicht gegeben sei

- stellt, wie im Finanzausschuss beraten, Änderungsantrag, dass Anhebung der Hebesätze

  der Grundsteuer rückgängig gemacht werden, wenn das Finanzausgleichsgesetz vom

  Land nicht beschlossen wird

- führt des Weiteren aus, dass ein weiterer Grund für die Verschuldung die Kosten für

  Erhaltung und Investitionen auf der Burg seien

- stellt Initiativantrag, dass das Land M-V zukünftig einen Betrag zur Erhaltung der Burg

  zahlen soll

- alternativ schlägt Herr Rösler vor, dass alle Investitionen auf der Burg durch eine

  Haushaltssperre belegt werden solange es keine Förderzusage vom Land gäbe

Herr Bergmann:

- merkt an, dass die Übertragung der Burg an das Land M-V bisher abgelehnt wurde, da die

  Burg ein Identitätsmerkmal der Stadt Burg Stargard sei

- merkt an, dass es dazu einer gesonderten Beschlussvorlage bedarf und nicht mit dem

  Beschluss zum Haushalt und der Anhebung der Hebesätze zur Grundsteuer vermischt

  werden sollte

 

Herr Lorenz:

- merkt an, dass durch verschiedene Haushaltssicherungsmaßnahmen

  (u.a. maginale Anhebug der Grundsteuer) zur Entschuldung beigetragen wurde, u.a.

  wurden die Darlehensverbindlichkeiten v. 3.5 Mio auf 1.7 Mio. gesenkt

- merkt an, dass durch Fördermittel Investitionen auf der Burg getätigt wurden und die

  Stadt nur mit Planungsleistungen in Vorleistungen ging, sonst keine Investitionen

 

Herr Michalek:

- Finanzausgleichsgesetz vom Land M-V wird kommen. Risiko gering

 

Herr Lips:

- hat keine Vorbehalte für die Beschlussvorlage

- merkt an, dass die Hebesätze zur Grundsteuer jederzeit angepasst werden können

- merkt an, dass die Akquise von zusätzlichen Mitteln für die Burg ggf. auf die nächste

  TO der SV Sitzung kann

 

Herr Bergmann:

- merkt an, dass man mit Erhöhung der Steuern ein Zeichen setze, dass die Stadt die

  Entschuldung machen will und dass der Beschluss jederzeit geändert werden könne

 

Herr Rösler:

- erklärt nochmal seine Meinung

- spricht sich dafür aus, dass dieses Thema an die Ausschüsse verwiesen wird und wird

  einen entsprechenden Antrag an die Verwaltung stellen

- stellt nochmals den Antrag auf Zurückhaltung von Investitionen, solange das

  Finanzausgleichsgesetz noch nicht beschlossen

 

Herr Bergmann:

- merkt an, dass es bereits sichtbare Zeichen gibt, dass auch trotz Investitionen bereits viel

  entschuldet wurde. Hält daher einen Investitionsstop für nicht nötig

 

Änderungsantrag von Herrn Rösler: Die Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer soll rückgängig gemacht werden, wenn das Finanzausgleichsgesetz vom Land nicht beschlossen wird.

 

Zustimmung:

3

Ablehnung:

13

Enthaltung:

0

 

Änderungsantrag von Herrn Rösler: Alle Investitionen für die Burg werden ausgesetzt bis das Finanzausgleichsgesetz beschlossen wurde.

 

Zustimmung:

2

Ablehnung:

14

Enthaltung:

0

 

 

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Beschluss :

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Burg Stargard (Hebesatz-Satzung der Stadt Burg Stargard)“.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

14

Ablehnung:

2

Enthaltung:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage