04.12.2019 - 10.4 Satzung über die Festsetzung der Steuersätze fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.4
- Datum:
- Mi., 04.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bergmann:
- die CDU stimme beiden Vorlagen zu
- erklärt, dass die Anhebung der Hebesteuersätze zur Grundsteuer eine Auflage des Landes
zur Entschuldung des Stargarder Landes seien und es eine vergleichsweise moderate
Anhebung ist.
- falls das Gesetz vom Land nicht kommt, dann Rücknahme der Anhebung möglich
Herr Rösler:
- wünscht sich, dass politische Erklärungen zu den Steuererhöhungen, die die Bürger auch
verstehen können, in den öffentlichen Sitzungen gegeben werden
- merkt an, dass die entsprechende Gesetzgebung noch nicht da sei und daher die
Sicherheit, dass die Zuschüsse vom Land auch wirklich kommen nicht gegeben sei
- stellt, wie im Finanzausschuss beraten, Änderungsantrag, dass Anhebung der Hebesätze
der Grundsteuer rückgängig gemacht werden, wenn das Finanzausgleichsgesetz vom
Land nicht beschlossen wird
- führt des Weiteren aus, dass ein weiterer Grund für die Verschuldung die Kosten für
Erhaltung und Investitionen auf der Burg seien
- stellt Initiativantrag, dass das Land M-V zukünftig einen Betrag zur Erhaltung der Burg
zahlen soll
- alternativ schlägt Herr Rösler vor, dass alle Investitionen auf der Burg durch eine
Haushaltssperre belegt werden solange es keine Förderzusage vom Land gäbe
Herr Bergmann:
- merkt an, dass die Übertragung der Burg an das Land M-V bisher abgelehnt wurde, da die
Burg ein Identitätsmerkmal der Stadt Burg Stargard sei
- merkt an, dass es dazu einer gesonderten Beschlussvorlage bedarf und nicht mit dem
Beschluss zum Haushalt und der Anhebung der Hebesätze zur Grundsteuer vermischt
werden sollte
Herr Lorenz:
- merkt an, dass durch verschiedene Haushaltssicherungsmaßnahmen
(u.a. maginale Anhebug der Grundsteuer) zur Entschuldung beigetragen wurde, u.a.
wurden die Darlehensverbindlichkeiten v. 3.5 Mio auf 1.7 Mio. gesenkt
- merkt an, dass durch Fördermittel Investitionen auf der Burg getätigt wurden und die
Stadt nur mit Planungsleistungen in Vorleistungen ging, sonst keine Investitionen
Herr Michalek:
- Finanzausgleichsgesetz vom Land M-V wird kommen. Risiko gering
Herr Lips:
- hat keine Vorbehalte für die Beschlussvorlage
- merkt an, dass die Hebesätze zur Grundsteuer jederzeit angepasst werden können
- merkt an, dass die Akquise von zusätzlichen Mitteln für die Burg ggf. auf die nächste
TO der SV Sitzung kann
Herr Bergmann:
- merkt an, dass man mit Erhöhung der Steuern ein Zeichen setze, dass die Stadt die
Entschuldung machen will und dass der Beschluss jederzeit geändert werden könne
Herr Rösler:
- erklärt nochmal seine Meinung
- spricht sich dafür aus, dass dieses Thema an die Ausschüsse verwiesen wird und wird
einen entsprechenden Antrag an die Verwaltung stellen
- stellt nochmals den Antrag auf Zurückhaltung von Investitionen, solange das
Finanzausgleichsgesetz noch nicht beschlossen
Herr Bergmann:
- merkt an, dass es bereits sichtbare Zeichen gibt, dass auch trotz Investitionen bereits viel
entschuldet wurde. Hält daher einen Investitionsstop für nicht nötig
Änderungsantrag von Herrn Rösler: Die Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer soll rückgängig gemacht werden, wenn das Finanzausgleichsgesetz vom Land nicht beschlossen wird.
Zustimmung: | 3 |
Ablehnung: | 13 |
Enthaltung: | 0 |
Änderungsantrag von Herrn Rösler: Alle Investitionen für die Burg werden ausgesetzt bis das Finanzausgleichsgesetz beschlossen wurde.
Zustimmung: | 2 |
Ablehnung: | 14 |
Enthaltung: | 0 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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