15.10.2019 - 7.2 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Zusätze:
- hierzu: Frau Marion Franke, Leiterin Hauptamt Stadt Burg Stargard
- Datum:
- Di., 15.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Franke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Franke
- macht Ausführungen zur neuen Entschädigungsverordnung M-V (EntschVO M-V)
sitzungsbezogene AWE für die Mitglieder der GV
AWE für Bürgermeister
AWE für die stellv. Bürgermeister
monatlicher Sockelbetrag für GV außer Bürgermeister und deren Stellvertreter
- Rückwirkung der Änderung der Satzung zum 01.07.2019 möglich, jedoch schlägt die Verwaltung vor, die Änderungen ab 01.01.2020 in Kraft treten zu lassen
- weist auf die haushaltsrechtlichen Auswirkungen hin
Herr Jünger
- macht Ausführungen zum Sachverhalt
- ist der Auffassung, dass die Bürgermeister der Gemeinden den empfohlenen Höchstbetrag für ihre Aufwendungen erhalten sollten
Frau Kroh
- ist ebefalls der Auffassung, dass die Arbeit der Gemeindevertreter entsprechend honoriert werden sollte
- bittet die GV um Meinungsäußerungen und Diskussion
Nach eingehender Diskussion der Mitglieder schlägt Herr Schaefer folgendes vor:
sitzungsbezogene AWE in Höhe von 40,00 €
AWE für Bürgermeister 1.200,00 €
- stellv. Bgm. erhält 240,00 €
- stellv. Bgm. erhält 120,00 €
monatlicher Sockelbetrag in Höhe von 30,00 €
Die Änderung der Satzung soll rückwirkend zum 01.07.2019 in Kraft treten.
Herr Schaefer
- regt an, für alle Gemeindevertreter Tablets anzuschaffen
- die Einladungen zu den Sitzungen würden dann elektronisch erfolgen
- Zeit- und Papierersparnis für die Verwaltung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Lindetal beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindetal.
In § 7 der Satzung werden folgende Entschädigungssätze festgelegt:
- Die Gemeindevertreter erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro.
- Der Bürgermeister erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.200,00 Euro.
- Die stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält für die erste Stellvertretung 240,00 Euro (20 %) und
für die zweite Stellvertretung 120,00 Euro (10 %) der monatlichen funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Dabei ist es unerheblich, ob die Vertretung ausgeübt wird.
- Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 und 3 erhalten, erhalten einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 30,00 Euro.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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