03.12.2019 - 6.1 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Am...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 03.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Franke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jünger verweist zunächst auf den Vorschlag des Hauptausschusses und bittet um Diskussion.
Herr Beisheim vertritt den Standpunkt, dass die Regelung der Entschädigung für die Sitzungsleitung der Ausschussvorsitzenden in Anbetracht des geringen Aufwandes unterhalb der Höchstgrenze liegen solle. In Bezug auf die Einwohnerzahlen des Amtes schlägt er eine monatliche Aufwandsentschädigung für den Amtsvorsteher in Höhe von 600,00 € vor.
Für die beiden Stellvertreter sehe er eine angemessene finanzielle Anerkennung in Höhe von 125,00 € bzw. 50,00 € als verhältnismäßig an.
Auch Herr Lorenz orientiert an den tatsächlichen Aufwand. So seien lediglich 2 Sitzungen des Amtsausschusses jährlich durchzuführen. Auch als stellv. Amtsvorsteher sehe er wenig Arbeit.
Herr Rösler stellt ebenfalls auf die Einwohner ab, sieht 650,00 € für den Amtsvorsteher als angemessen, macht aber auf die Möglichkeit der Anpassung je nach Aufwand aufmerksam.
Bei den sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen wäre eine einheitliche Festlegung in seinem Sinne.
In der Folge wurden durch die Mitglieder des Amtsausschusses mehrere Vorschläge unterbreitet und begründet.
Abschließend erfolgte eine Abstimmung über die einzelnen Sätze der Aufwandsentschädigung und das Inkrafttreten wie folgt:
- Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für den Amtsvorsteher in Höhe von 750,00 €
Zustimmung: | 7 |
Ablehnung: | 5 |
Enthaltung: | 0 |
- Der erste Stellvertreter des Amtsvorstehers erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 125,00 €, der zweite Stellvertrete des Amtsvorstehers in Höhe von 65,00 €
Zustimmung: | 11 |
Ablehnung: | 1 |
Enthaltung: | 0 |
- Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 €
Zustimmung: | 11 |
Ablehnung: | 1 |
Enthaltung: | 0 |
- Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für den Ausschussvorsitzenden für jede geleitete Sitzung in Höhe von 60,00 €
Zustimmung: | 12 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
- Inkrafttreten der Satzung zum 01.07.2019
Zustimmung: | 6 |
Ablehnung: | 6 |
Enthaltung: | 0 |
Damit abgelehnt
Inkrafttreten der Satzung zum 01.10.2019 (Antrag Stegemann)
Zustimmung: | 5 |
Ablehnung: | 7 |
Enthaltung: | 0 |
Damit abgelehnt
Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2020 (Antrag Beisheim)
Zustimmung: | 9 |
Ablehnung: | 3 |
Enthaltung: | 0 |
Danach erfolgte die Abstimmung über die Beschlussvorlage:
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Stargarder Land beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Stargarder Land.
In § 8 der Satzung werden folgende Entschädigungssätze festgelegt.
- Der Amtsvorsteher erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von
750, 00 Euro.
- Die ehrenamtliche stellvertretende Person des Amtsvorstehers erhält
für die erste Stellvertretung eine monatliche Aufwandsentschädigung
in Höhe von 125,00 Euro,
für die zweite Stellvertretung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 65,00 Euro.
- Die Mitglieder des Amtsausschusses erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an den Sitzungen des Amtsausschusses eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von
40,00 Euro.
- Ausschussvorsitzende erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von
60,00 Euro.
- Die Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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