02.12.2019 - 6.1 1. Satzung der Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Franke erläuterte den Inhalt der Beschlussvorlage.

Durch die Neufassung der Entschädigungs-VO MV vom 6.6.2019 macht sich in allen Gemeinden eine Diskussion über die Entschädigungsregelungen in den Hauptsatzungen

erforderlich. Die neuen Sätze für Entschädigungen haben zu rechtlichen Spielräumen für die Gemeindevertretungen als Satzungsgeber geführt. Um den höheren Aufwand zwischen kleineren und größeren Gemeinden gerecht zu werden, differenzieren sich die Beiträge nach Einwohnerzahlen.

Nach einer Diskussion wurden wie folgt zunächst einzeln abgestimmt:

  1. Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an den Sitzungen

40,00 €

Ja: 6

  1. Monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister in Höhe von

700,00 €

Ja: 6

  1. Monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für die erste Stellvertretung des ehrenamtlichen Bürgermeisters in Höhe von 140,00 € (20 %) und für die zweite Stellvertretung in Höhe von 70,00 € (10 %)
  2. Ja: 6
  3. Sockelbetrag für die Mitglieder der Gemeindevertretung in Höhe von 10,00 €

Ja: 6

  1. Inkrafttreten der Änderungssatzung 01.01.2020

Ja: 6

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließ die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf.

 

In § 7 der Satzung werden folgende Entschädigungssätze festgelegt:

 

-          Die Gemeindevertreter erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der

Gemeindevertretung und der Ausschüsse eine sitzungsbezogene

Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro.

 

-          Der Bürgermeister erhält eine monatliche funktionsbezogene

Aufwandsentschädigung in Höhe von 700,00 Euro.

 

-          Die stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält für die erste

Stellvertretung 140,00 Euro (20 %) und für die zweite Stellvertretung 70,00 Euro

(10 %) der monatlichen funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des

Bürgermeisters. Dabei ist es unerheblich, ob die Vertretung ausgeübt wird.

 

-          Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene

Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 und 3 erhalten, erhalten einen monatlichen

Sockelbetrag in Höhe von 10,00 Euro

 

Die Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-stargarder-land.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1074&TOLFDNR=20127&selfaction=print