27.02.2020 - 8.1 Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezoge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Zusätze:
- hierzu: Frau Klohs, A&S GmbH Nbdg.
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 27.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Klohs, A&S GmbH Neubrandenburg macht Erläuterungen zur BV.
In der BV ist bei der Abwägung der Stellungnahme 13.5 – Landkreis Mecklenburgische Seenplatte unter 2. noch ein weiterer Absatz wie folgt einzufügen:
Zur verkehrlichen Erschließung
Die verkehrliche Erschließung ist über den Anschluss an die vorhandene Straße gesichert, die auf dem Flurstück 2/7 der Flur 16 der Gemarkung Burg Stargard liegt, seit Jahren öffentlich genutzt wird, sich aber im Eigentum der Bundessanstalt für Immobilienaufgaben befindet.
Der Antrag auf kostenlose Übertragung der Fläche des Flurstück 2/7 der Flur 16 der Gemarkung Burg Stargard an die Stadt Burg Stargard gemäß Vermögenszuordnungsgesetz liegt mit Schreiben vom 17.07.2019 bei der BIMA vor. Laut Information der BIMA vom 16.12. 2019 wird die Vermögenszuordnung ab dem 01.04.2020 weiter bearbeitet und im Rahmen der Vermögenszuordnung eine unentgeltliche Übertragung des Flurstückes an die Stadt Burg Stargard geprüft.
Erst nach Zustimmung der BIMA kann eine Übertragung an die Stadt erfolgen.
Der Vorhabenträger Herr Armin Bickel, macht Ausführungen zur künftigen Nutzung des Objektes. Geplant ist ein Fitnessraum, Sauna, Cafeteria und zwei Veranstaltungsräume.
Herr Michalek fragt an, ob die Sauna öffentlich genutzt werden könne.
Es müsse geprüft werden, ob ein Betreiber für die Sauna gefunden wird, so Herr Bickel.
Eine Sauna wäre für Burg Stargard eine Bereicherung, deshalb bittet Herr Rose die Anfrage zur öffentlichen Sauna auf jeden Fall im Blick zu behalten.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Abwägungsdokumentation für die Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 14 Sondergebiet Museum und Freizeitangebote „Kreuzbruchhof“ der Stadt Burg Stargard.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von dem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
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490,6 kB
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Anlagen
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