09.12.2010 - 6.4 Beschluss über die Hundesteuersatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Koch:       Vorschlag:       Im § 8 Abs. 4 Nr. 3 „Burg Stargard“ durch „Amt Stargarder

Land“ ersetzen

 

Herr Meier:      Vorschlag zur Einarbeitung folgender Änderungen:

 

1.         der letzte Satz der Begründung:

                                    „Die derzeit gültige Satzung sieht keine Ausgabe von

Hundesteuermarken vor.“

 

2.                  § 1 Absatz 1 neu:

„Steuergegenstand ist das Halten von Hunden auf dem Gebiet der Gemeinde Cölpin.“

 

3.                  § 4 Absatz 2:

„bei der Gemeinde Cölpin“ ersetzen durch „beim Amt Stargarder Land“

 

4.                  § 4 Absatz 5 Satz 1 2. Halbsatz:

zwischen „so ist die“ und „erhobene anteilige Steuer…“ wird das Wort „dort“ eingefügt

 

5.                  § 5 Absatz 1 Punkt 3:

„weitern“ ersetzen durch „weiteren“

 

6.                  § 8 Absatz 4 Nr. 3

„der Stadt Burg Stargard“ wird ersetzt durch „dem Amt Stargarder Land“

 

7.                  § 8 Absatz 4 Nr. 4

„der Stadt“ wird ersetzt durch „dem Amt Stargarder Land“

 

8.                  § 11 Absatz 1 2. Satz

„einer Summe“ wird ersetzt durch „einem Betrag“

 

9.                  § 12 Absatz 1

„bei der Gemeinde Cölpin“ ersetzt „beim Amt Stargarder Land“

 

10.              § 12 Absatz 2 letzter Satz neu:

„Die Steuerpflicht endet mit der schriftlichen oder persönlichen Abmeldung der Hundehaltung.

 

11.              § 13 Absatz 3

„der Gemeinde Cölpin“ wird ersetzt durch „dem Amt Stargarder Land“

 

12.              § 14

hinter „12.04.2005“ wird das Wort „und“ eingefügt

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer.

 

Reduzieren

AE mit den o.g. Änderungen:

 

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage