03.09.2020 - 6.2 Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Do., 03.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katja Lau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stegemann: erläutert die Beschlussvorlage und warum diese wieder auf der Tagesordnung zum Beschluss vorgelegt wurde. Die Gebühren wurden dahingehend angepasst, das nur der Winterdienst entsprechend in die Berechnung der Gebühren einfließt. Er erklärt nochmals, warum es nötig ist, jetzt Gebühren für den Winterdienst von den Bürgern der Gemeinde zu erheben. Der Winterdienst wäre in den letzten Jahren mehr als doppelt so teuer geworden und könne von der Gemeinde nicht mehr allein getragen werden.
Herr Schäfrich: fragt nach, warum die Einwohner in Am Wall in Krickow ebenfalls zahlen, wenn dort kein Winterdienst von der Gemeinde übernommen wird.
Antwort: Die Einwohner müssten auch für die Zufahrt zur B96 und nach Zachow die Gebühren zahlen.
Herr Stegemann: weist darauf hin, dass es Unterschiede gibt bei der Eigenleistung der Straßenreinigung der Bürger je nachdem ob sie an einer Kreis- oder Gemeindestraße wohnen. Er weist ebenfalls darauf hin, dass die Gemeindearbeiter nun zuständig sind, auch die Rinnsteine der Kreisstraßen zu säubern. Speziell für die Pflasterstraßen wäre nicht das richtige Gerät vorrätig.
Die Gemeindevertretung weist darauf hin, dass beim Versenden der Bescheide für die Gebührensatzung, die Bürger entsprechend informiert werden, dass es sich bei den Gebühren nur um die Kosten des Winterdienstes handelt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
89,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
96 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
110 kB
|