03.12.2020 - 6.4 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2019 der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Do., 03.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2019 beschließt die Gemeindevertretung folgendes:
- Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Herstellung des gesamten Ausgleichs des Ergebnishaushaltes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 60.864,11 EUR entnommen.
- Weiterhin wird der allgemeinen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 5 der GemHVO-Doppik zur Herstellung des gesamten Ausgleichs des Ergebnishaushaltes ein Betrag in Höhe von 216.185,43 EUR entnommen.
- Die Gemeindevertretung nimmt den Prüfungsvermerk des Rechnungs-prüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis.
- Der Jahresabschluss 2019 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 2.413.093,78 EUR bei einer Bilanzsumme von 4.490.756,74 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von 259.692,85 EUR festgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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