18.02.2020 - 6.3 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2018 der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2018 fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 13.383,74 EUR entnommen.

2. Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2018 zur Kenntnis.

3. Der Jahresabschluss 2018 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 1.288.645,01 EUR bei einer Bilanzsumme von 3.501.533,03 EUR und einem Jahresergebnis von 73.272,30 EUR festgestellt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

5

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-stargarder-land.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1130&TOLFDNR=20381&selfaction=print