14.12.2020 - 6.1 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2019 der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mo., 14.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2019 beschließt die Gemeindevertretung folgendes:
- Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 7.897,72 EUR entnommen.
- Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis.
- Der Jahresabschluss 2019 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 270.165,16 EUR bei einer Bilanzsumme von 2.677.624,61 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von -83.439,52 EUR festgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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