02.05.2022 - 8 Sonstige Anfragen und Informationen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 02.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Pilke
- in der letzten Finanzausschusssitzung wurde über Grundstücksverkäufe gesprochen
- allgemein ist unklar, wie ein Grundstücksverkauf von statten geht
Frau Lindscheidt
- macht, an Hand einer Präsentation (s. Anlage), Erläuterungen zur Vorgehensweise eines Grundstücksverkaufes
- haben die Mitglieder des Ausschusses spezielle Fragen, sollten diese bitte schriftlich an die Verwaltung gereicht werden, diese werden dann von der Mitarbeiterin für Liegenschaften beantwortet
Herr Pilke
- fragt an, in welchen Abständen die Bodenrichtwerte geändert werden
- Frau Linscheidt teilt mit, dass die Bodenrichtwerte vom Gutachterausschuss des Landkreises festgelegt werden
Frau Sievert
- erfolgt keine öffentliche Ausschreibung von Grundstücken, woher weiß man dass der Mindestwert lt. Bodenrichtwert ausgeschrieben wurde und woher weiß der Notar, ob der Höchstwert zu Grunde liegt
- Frau Linscheidt, informiert, dass die Kommunalaufsicht über den Notar eine Prüfung macht
- bei Unklarheiten wendet sich die Kommunalaufsicht aber auch an den Gutachterausschuss und prüft die Bodenrichtwerte
Herr Wroblewski
- fragt an, was passiert, wenn gefangene Grundstücke verkauft werden, dies sei in der Vergangnheit öfter passiert
- gibt es eine unabhängige Kontrolle für solche verkauften Grundstücke
- ein betroffener Grundstückseigentümer hat in diesem Fall kein Klagerecht
- Frau Linscheidt teilt mit, dass an Hand der Karten, Flächen zu erkennen sind, ob diese gefangen sind oder nicht
- dennoch passiert es, dass solche Flächen verkauft werden
- Herr Wroblewski gibt den Hinweis, dass es eine Möglichkeit sei, die Betroffenen darüber zu informieren, wenn Flächen falsch getauscht oder verkauft wurden
Frau Sievert
- fragt an, ob die Angaben des Katasteramtes zu bestimmten Flächen (z.B. Unland, Gründland usw.) bindend für die Stadtverwaltung bei Grundstücksverkäufen sind
- kann die Stadt die Flächen selber verändern
- Frau Sievert hat dazu bereits eine Anfrage an die Verwaltung gestellt
- Frau Linscheidt beantwortet die Anfrage nicht und wird dies über das Liegenschaftsamt klären lassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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