01.06.2022 - 9.12 Stadtgestaltung: Missbilligung von Handlungswei...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Rösler liest den Antrag der AfD-Fraktion vor und erklärt diesen.

Herr Philipp kritisiert die Form der Antragsstellung. Ein Roter Faden würde fehlen und eine Beschlussfassung zu einem Thema erschweren.

 

Es wird über den Antrag diskutiert.

 

Herr Michalek empfiehlt den Handlungsspielraum des Bürgermeisters zu erhöhen. 5.000 Euro als Grenze wären zu niedrig.

 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung stellt fest und beschließt:

1. Der Bürgermeister hat eigenmächtig und ohne Einbeziehung/Beschluss der Stadtvertretung die Marktplatzumgestaltung entschieden und eine Planung dafür in Auftrag gegeben. Damit verstößt er gegen geltendes Recht und die Hauptsatzung, da Projekte in dieser Größenordnung durch die Stadtvertretung beschlossen werden müssen. Dazugehörige Planungskosten sind nicht losgelöst zu betrachten.

2. Mit seinem Handeln verstößt der Bürgermeister gegen einen Beschluss der Stadtvertretung, mit dem eine Prioritätenliste nach Mittelverfügbarkeit festgelegt wurde.   

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, umgehend mit dem Fördermittelgeber über die Förderung einer Maßnahme in der Stadt zu verhandeln, die den Förderkriterien entspricht und auf der Prioritätenliste steht.   

4. Die Stadtvertretung priorisiert dabei ein Laufband auf der Burgstraße zwischen der Eisenbahnbrücke bis zum Laufband des sanierten Stücks der Burgstraße. Damit erreiche alle Einwohner und Touristen die Burg einfacher zu Fuß. Bei der ab 2024 geplanten Sperrung der Markstraße wird deren Umfahrung für die Anwohner in der Burgstraße erträglicher.   

5. Das vom Bürgermeister angedachte Laufband über den Marktplatz macht zum fast parallel verlaufenden Bürgersteig wenig Sinn. Alternativ wird eine Umpflasterung mit leicht begehbaren Glattpflaster avisiert, wie es sich auf der Fläche des früheren Rathauses befindet.      

6. Der Bürgermeister hat mit sofortiger Wirkung den Stadtvertretern alle angedachten baulichen Veränderungen ab 5.000 Euro umgehend elektronisch mitzuteilen.

  

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

2

13

0

 

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Anlagen zur Vorlage