24.03.2022 - 6.3 Beschluss über den Vorentwurf und die Auslegung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do., 24.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Martina Dörbandt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jünger erläutert kurz den Sachverhalt der BV.
- Anlass für die Aufstellung des B-Planes ist, dass das vorhandene FFw-Gerätehaus im OT Neu Käbelich nicht den Anforderungen der Unfallkasse sowie der DIN für Fuerwehrhäuser entspricht
- um Baurecht zu schaffen, ist es notwendig, eine Aufstellung des B-Planes zu machen, da das vorgesehene Grundstück im Außenbereich liegt
Herr Salomon, MA der A&S GmbH Neubrandenburg macht Erläuterungen zum Plan.
- merkt an, dass in der Präambel der Planzeichnung ein Verweis auf den § 13a BauGB steht
- dies sei ein formeller Fehler und wird geändert
Herr Jünger
- gibt den Hinweis, dass der Löschwasserteich in den B-Plan integriert wurde
- für die vorhandenen Garagen liegt vom Pächter ein Kaufantrag vor, das vorhandene Gebäude kann ebenfalls verkauft werden
- die Parkflächen müssen neu betrachtet werden
- auf Grundlage einer Vorgabe des LK MSE stellt Herr Jünger ein Muster-Feuerwehrgerätehaus vor
- für so eine Bauweise reicht die ausgewiesene Bebauungsfläche auf dem Plan nicht aus, die Fläche muss vergrößert werden
Herr Salomon
- bittet darum, die Maße des neuen FFw-Gerätehauses mitzuteilen, damit die Planung dahingehend geändert werden kann - das jetzige Baufeld müsse verändert werden
Frau Welter-Holz
- weist darauf hin, dass genügend Parkflächen für die Feuerwehrkameraden zur Verfügung stehen müssen
Festlegung:
Die ausgewiesene Parkfläche im oberen Teil des Planes soll nicht Bestandteil des B-Planes sein.
Die Bebauungsgrenze ist in Richtung Süden zu erweitern, damit die Fläche für den Bau des Gerätehauses ausreichend ist.
Die Grundfläche des Mustergerätehauses soll durch dass Bauamt an die A & S GmbH übermittelt werden.
Beschluss:
Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3, § 3 Abs. 1 sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin nachfolgende Beschlüsse gefasst:
- Die Gemeindevertretung Cölpin stimmt dem Vorentwurf über den B-Plan Nr. 6 „Am Koppelberg” bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu.
- Der Vorentwurf über den B-Plan Nr. 6 „Am Koppelberg” Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet bzw. auf der Homepage der Amtsverwaltung.
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 2 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung des Planentwurfs einschl. Begründung und Umweltbericht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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