30.11.2022 - 6.4 Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Pra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Folgende Punkte sollen konkretisiert werden:

§8 Lärmschutz Punkt 2 soll folgendes gestrichen werden.

Abendveranstaltungen sind Veranstaltungen, die über 22:00 Uhr hinausgehen. Hierzu wird festgelegt, dass:

  • zum Betreten und Verlassen nach 22:00 Uhr nur der Hintereingang des Gemeindezentrums genutzt wird,
  • zum Rauchen der Bereich am Hintereingang des Gemeindezentrums genutzt wird,
  • die Eingangstür zum Saal des Gemeindezentrums von der Hauptstraße aus als Fluchttür klassifiziert und demzufolge nur noch bei Brand oder gesundheitsgefährdenden Ereignissen zu öffnen ist,
  • alle Fenster im Saal und in der Küche zur Hauptstraße hin verschlossen und demzufolge nicht mehr zu öffnen sind,
  • falls die Fluchttür außer den genannten Gründen geöffnet worden ist, eine Gebühr von 50 EUR erhoben wird,
  • das Befahren der Terrasse nicht gestattet ist.

 

Punkt 4:

Die Nutzungsdauer bei privaten Veranstaltungen im Gemeindepark wird bis auf 22:00 Uhr festgelegt.

Herr Strelzyk hat zu §4 Punkt 3 folgende Anmerkungen:

Was ist rechtsgerichtet und was sind Gruppierungen? Dies kann zu Streitigkeiten führen. Es sollte nichts Politisches dort drinstehen. Das ASL oder Rechtsanwalt soll dies noch mal prüfen in alle Richtungen, dies dann auch so zu benennen oder ob dieser gestrichen werden kann.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf beschließt die 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Pragsdorf für das Gemeindezentrum und den Gemeindepark.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage